Stromtarife der Stadtwerke
Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen plus jede Menge Service - das bieten wir unseren Stromkunden.
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung ab 01.10.2023
Standardtarif | ||
netto |
brutto (inkl. 19 % MwSt.) |
|
Arbeitspreis |
35,60 Ct/kWh |
42,36 Ct/kWh |
Grundpreis | 11,20 €/Monat | 13,33 €/Monat |
Die vorgenannten Netto-Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die Umlagen der Belastungen aus dem Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG), dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Weiterhin die Umlage nach § 19 (2) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Offshore Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Stromsteuer. Die Brutto-Preise dienen der Information und sind kaufmännisch gerundet.
Bei der Strom-Ersatzversorgung wird ein Messstellenbetriebspreis des zuständigen Messstellenbetreibers berechnet.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unseres Kundenzentrums gerne zur Verfügung.
Preisübersicht Sonderstrompreisregelung ab 01.01.2024
Gültig für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf
IdealFix1) | ||
netto | brutto (inkl. 19% MwSt.) | |
Arbeitspreis | 26,10 Ct/kWh | 31,06 Ct/kWh |
Umlagen und gesetzliche Abgaben 2024 | 4,944 Ct/kWh | 5,883 Ct/kWh |
Gesamt-Arbeitspreis | 31,044 Ct/kWh | 36,94 Ct/kWh |
Grundpreis | 9,80 €/Monat | 11,66 €/Monat |
Die vorgenannten Netto-Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die Umlagen der Belastungen aus dem Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG), dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Weiterhin die Umlage nach § 19 (2) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Offshore Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Stromsteuer. Die Brutto-Preise dienen der Information und sind kaufmännisch gerundet.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unseres Kundenzentrums gerne zur Verfügung.
1) Erstlaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.