Stromtarife der Stadtwerke

Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen plus jede Menge Service - das bieten wir unseren Stromkunden.

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2023

Standardtarif
 

netto

brutto (inkl. 19 % MwSt.)

Arbeitspreis

38,90 Ct/kWh

46,29 Ct/kWh
Grundpreis 11,20 €/Monat 13,33 €/Monat

  

Die vorgenannten Netto-Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die Umlagen der Belastungen aus dem Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG), dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Weiterhin die Umlage nach § 19 (2) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Offshore Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Stromsteuer. Die Brutto-Preise dienen der Information und sind kaufmännisch gerundet.

Bei der Strom-Ersatzversorgung wird ein Messstellenbetriebspreis des zuständigen Messstellenbetreibers berechnet.


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unseres Kundenzentrums gerne zur Verfügung.

Preisübersicht Sonderstrompreisregelung ab 01.01.2023

Gültig für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf

IdealFix1) 
  netto brutto (inkl. 19% MwSt.)
Arbeitspreis  30,600 Ct/kWh 36,414 Ct/kWh
Umlagen und gesetzliche Abgaben 2023    4,735 Ct/kWh   5,635 Ct/kWh
Gesamt-Arbeitspreis 35,335Ct/kWh 42,05 Ct/kWh
Grundpreis   117,60 €/Jahr  139,94 €/Jahr

 

Die vorgenannten Netto-Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die Umlagen der Belastungen aus dem Erneuerbarer Energien Gesetz (EEG), dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Weiterhin die Umlage nach § 19 (2) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Offshore Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Stromsteuer. Die Brutto-Preise dienen der Information und sind kaufmännisch gerundet.


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unseres Kundenzentrums gerne zur Verfügung.

1) Erstlaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.