Abwendungsvereinbarung

Sie möchten eine Versorgungsunterbrechung vermeiden?

Wir bieten Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem angemessenen Zeitrahmen mittels Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung abschließen möchten, setzen Sie sich mit uns unter der Rufnummer 05652 9585-50 bzw. kundenzentrum@stadtwerke-bsa.de in Verbindung.

Das Muster einer Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

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