Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf sind bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich: https://www.stadtwerke-bsa.de/stadtwerke/
Stand der Vereinbarkeit
Nach einer orientierenden Prüfung ist der untersuchte Internetauftritt wegen der nachfolgend beschriebenen Barrieren mit den Anforderungen des § 3 Abs. 1 BITV HE 2019 in Verbindung mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 derzeit nur teilweise vereinbar. Die technischen Anforderungen der Norm beruhen im Wesentlichen auf WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
Unverhältnismäßige Belastung:
PDF-Dokumente und Formulare
Einzelne bereits veröffentlichte PDF-Dokumente und Formulare sind nicht vollständig barrierefrei. Die vollständige nachträgliche Aufbereitung dieser Bestandsdokumente würde unter Berücksichtigung ihres Umfangs, ihrer Nutzung und der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 3 Abs. 5 BITV HE 2019 darstellen. Auf Anfrage stellen wir die benötigten Informationen in zugänglicher Form zur Verfügung. Neu erstellte und häufig benötigte Dokumente werden vorrangig barrierefrei aufbereitet.
Weitere nicht barrierefreie Inhalte
Alternativtexte: Nicht alle eingebundenen Grafiken und Bilder verfügen über eine lückenlose textliche Beschreibung (Alt-Text) für sehbehinderte Menschen.
Kontraste: Die Farbkontraste zwischen Texten, Bedienelementen und Hintergründen sind teilweise nicht ausreichend, wodurch die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert sein kann.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die verbliebenen Barrieren abzubauen und die zugänglichen Inhalte weiter zu optimieren.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie ein Dokument in zugänglicher Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:
Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf · Werrastraße 24, 37242 Bad Sooden-Allendorf · Telefon: 05652 5099700 · E-Mail: mail@stadtwerke-bsa.de
Durchsetzungsverfahren
Wir sind verpflichtet, auf Meldungen und Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen zu antworten. Bleibt Ihre Anfrage innerhalb dieser Frist unbeantwortet oder ist die Antwort aus Ihrer Sicht nicht ausreichend, können Sie ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen hessischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beantragen.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Regierungspräsidium Gießen · Landgraf-Philipp-Platz 1–7, 35390 Gießen · E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Informationen und Antrag: https://lbit.hessen.de/buergerinnen-und-buerger/durchsetzungsverfahren-beantragen
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. September 2026 erstellt und aktualisiert am 14. Oktober 2026. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer im Wege der Selbstbewertung durchgeführten Überprüfung.