Preise erdgasBASIC
gültig ab 1. Januar 2024

Die Gaswerk Bad Sooden-Allendorf GmbH (BSA) bietet innerhalb ihres Erdgas-Grundversorgungsgebietes Erdgas zu folgenden Preisen und Bedingungen an:

erdgasBASIC (Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung für nicht leistungsgemessene Verbrauchstellen)

Grundpreistarif

Zählergröße bis G16

brutto netto
Arbeitspreis ct/kWh 11,98 10,07
Mess-/Grundpreis €/Monat 13,09

11,00

Preisstand: 01.01.2024. Gerundete Bruttopreise inkl. 19% Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise.

 

Mess- / Grundpreise

Die oben genannten Mess- bzw. Grundpreise verstehen sich bis zu der Zählergröße G 16. Bei größeren Zählern gelten folgende monatliche Grundpreise:

Mess- / Grundpreise
Mess-/Grundpreise in Euro/Monat brutto netto
Zählergröße G25 17,85 € 15,00 €
Zählergröße G40 28,56  24,00 €
Zählergröße G65 46,41  39,00 €
Zählergröße G100 72,59  61,00 €

Abrechnungsgrundlagen

Die Erdgasabrechnung erfolgt auf Basis von Nettopreisen, von denen die Umsatzsteuer berechnet und zu einem Gesamtbetrag addiert wird. In der Rechnung wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Da ein Gaszähler in Kubikmetern (m³) misst, wird der Verbrauch mit dem angegebenen Faktor von m³ in kWh umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor gibt damit an, wie viel kWh in einem m³ Gas enthalten sind. Der Umrechnungsfaktor wird aus dem mittleren Brennwert des Abrechnungszeitraums und der Zustandszahl (Messdruck, Gastemperatur und dem der mittleren Höhenlage des Versorgungsortes entsprechenden Mittelwert des Luftdrucks) gebildet. Der Messdruck des Erdgases beträgt circa 22 mbar. Das zur Verteilung kommende Erdgas hat im Normzustand einen Brennwert von circa 11,4 kWh/m3 (H-Gas).

Staatlich verursachte Belastungen

Die oben angegebenen Preise enthalten die folgenden staatlich verursachten Belastungen:

Umsatzsteuer: Gemäß Umsatzsteuergesetz derzeit 19%.

Erdgassteuer: Gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) unterliegt Erdgas zum Verheizen einem Steuersatz von derzeit 0,55 ct/kWh. Der Erdgasverbrauch wird mit den im Abrechnungszeitraum jeweils gültigen Steuersätzen besteuert. Erdgassteuerentlastungen nach den Vorschriften des EnergieStG sind ggf. von dem Kunden direkt bei dem zuständigen Hauptzollamt geltend zu machen.

Konzessionsabgabe: Gemäß § 2 Abs. 2 und Abs. 3 der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV)” vom 9. Januar 1992 in der jeweils gültigen Fassung.

CO2-Kosten: Gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aus dem Kauf von Emissionszertifikaten.

Umlagen: Gasspeicherumlage nach § 35 e EnWG.